11. März

Typ: Artikel , Schwerpunktthema: Gedenk- und Feiertage

Nationaler Gedenktag für die Opfer terroristischer Gewalt

Die Bundesregierung hat am 16. Februar 2022 die Einführung eines nationalen Gedenktags für die Opfer terroristischer Gewalt am 11. März sowie dessen jährliche Begehung ab dem Jahre 2022 beschlossen. Der Beschluss wurde im Bundesgesetzblatt am 25. Februar 2022 veröffentlicht (BGBl. I Nr. 6 S. 214).

Der 11. März knüpft dabei auf nationaler Ebene an den Europäischen Gedenktag für die Opfer des Terrorismus an, der nach den Bombenanschlägen in Madrid vom 11. März 2004 ins Leben gerufen wurde. Die Europäische Union gedenkt seit 2005 jährlich an diesem Tag der Betroffenen terroristischer Gräueltaten weltweit.

Der Kampf gegen Extremismus und terroristische Gewalt, verfassungsfeindliche und gewaltbereite Bestrebungen als zentrale Bedrohung für die Demokratie unseres Landes ist eines der Hauptziele der Bundesregierung. Neben der Prävention, der Deradikalisierung und einer effektiven Gefahrenabwehr sowie der Bekämpfung von Extremismus und terroristischer Gewalt soll auch die Situation der Betroffenen weiter in den Fokus gerückt werden. In diesem Zusammenhang soll der Umgang mit den Betroffenen noch empathischer und würdiger gestaltet werden. Eine solche Würdigung findet mit dem nationalen Gedenktag für die Opfer terroristischer Gewalt ihren Niederschlag.

Am 11. März werden bundesweit die obersten Bundesbehörden und ihre Geschäftsbereiche sowie die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht von Bundesbehörden unterstehen, trauerbeflaggt.

Teilnahme an der Gedenkstunde der Bundesregierung für die Opfer terroristischer Gewalt am 11. März 2025

Das Protokoll Inland der Bundesregierung plant für den „Nationalen Gedenktag für die Opfer terroristischer Gewalt“ am Dienstag, dem 11. März 2025, erneut die Ausrichtung einer zentralen Gedenkstunde in Berlin. Betroffene terroristischer Gewalt können mit dem nachstehenden Kontaktformular ihr Interesse an einer Teilnahme an der Gedenkstunde bekunden. Eine Einladung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt gesondert. 

Betroffene sind folgende Personen:

  • Verletzte oder Verletzter oder
  • Hinterbliebene oder Hinterbliebener, deren engste Familienangehörige oder deren engster Familienangehöriger (Eltern, Geschwister, Partner, Kinder) ums Leben gekommen sind/ist oder
  • Augenzeuge im unmittelbaren Bereich des Tatgeschehens oder
  • Einsatz- bzw. Rettungskraft am Tatort oder
  • ersthelfende Person. 

Terroristische Gewalt meint einen terroristischen Anschlag (beispielhaft, nicht abschließend: RAF-Anschläge, Oktoberfest München 1980, Berliner Breitscheidplatz 19.12.2016) oder einen schwerwiegenden extremistischen Anschlag im Inland (beispielhaft, nicht abschließend: rechtsextremistische Anschläge von Hoyerswerder, Rostock-Lichtenhagen in den 1990er Jahren). 

Die Teilnahme an der Gedenkstunde und an dem sich daran anschließenden Imbiss mit der Möglichkeit zu informellen Gesprächen ist selbstverständlich kostenfrei. 

Zudem ist beabsichtigt, für die oben genannten Betroffenen terroristischer Gewalt einen pauschalen Reisekostenzuschuss zu gewähren, um die finanziellen Aufwendungen im Zusammenhang mit den notwendigen Fahrt- und ggf. Übernachtungskosten zur Gedenkveranstaltung zu mildern. Die konkrete Höhe würde sich u. a. nach der Entfernung zum Wohnort richten. Die Überweisung der Pauschale würde im Nachgang der Teilnahme an der Gedenkveranstaltung erfolgen. Die Gewährung des Zuschusses steht allerdings unter dem Vorbehalt hierfür vom Gesetzgeber zur Verfügung gestellter Haushaltsmittel. 

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir auf Grundlage Ihrer Angaben im Kontaktformular zunächst prüfen, ob das von Ihnen aufgeführte Gewaltereignis wie auch Ihre Betroffenheit den oben genannten Aspekten entsprechen, um individuell auf Sie eingehen zu können. Dies erfolgt auch unter Einbeziehung weiterer amtlicher Stellen des Bundes und der Länder.

Ihre Angaben

Durch möglichst konkrete Angaben erleichtern Sie uns die Einordnung und Prüfung Ihres Anliegens erheblich.
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Hinweise zum Datenschutz
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