Staatsbesuch
Typ:
Artikel
, Schwerpunktthema:
Beflaggung
Beim Staatsbesuch eines Staatsoberhauptes wird - neben den besuchten Gebäuden - in Berlin auch die so genannte Protokollstrecke beflaggt.
Quelle: Protokoll Inland
Bannerflaggen Europa-Malawi-Bund-Berlin auf dem Platz des 18. März in Berlin (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster)
Quelle: Protokoll Inland
Flaggen
Hierbei wird am Flughafen selbst sowie an festgelegten Straßenzügen zwischen dem Flughafen und dem Berliner Stadtzentrum auf Veranlassung des Auswärtigen Amtes abwechselnd die Europaflagge, die Flagge des Gaststaats und die Bundesflagge gehisst.
Hervorzuhebende Streckenabschnitte
Protokollstrecke vor dem Bundeskanzleramt mit abwechselnder Beflaggung Europa-Malawi-Bund (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster)
Quelle: Protokoll Inland
Protokollstrecke
Hervorzuheben sind die Streckenabschnitte am Ernst-Reuter-Platz (36 Flaggen), am Großen Stern (24 Flaggen), am Schloss Bellevue (30 Flaggen), zwischen Bundeskanzleramt und Reichstagsgebäude (26 Flaggen), an der Westseite des Brandenburger Tors auf dem Platz des 18. März (8 Flaggen in Bannerform) und entlang der Straße Unter den Linden (33 Flaggen).
Beflaggung am Flughafen
Flaggen Europa-Griechenland-Bundesdienst auf Höhe der Parkposition eines Regierungsflugzeugs auf dem Flughafen Berlin-Tegel (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster)
Quelle: BMI
Regierungsflugzeugs auf dem Flughafen Berlin-Tegel
Sollen auf einem Flughafen lediglich an einigen der insgesamt zur Verfügung stehenden Masten Flaggen gehisst werden, so sind die Flaggen nebeneinander zu setzen, ohne Masten dazwischen unbeflaggt zu lassen. Dies gilt erst recht für die Beflaggung mit der Europaflagge und der Bundes(dienst)flagge, deren politisch-inhaltliche Verbindung zum Ausdruck kommen soll.
An Flughäfen sind nach Möglichkeit diejenigen Masten zu beflaggen, die sich am nächsten zu der Parkposition des betreffenden Flugzeugs befinden, so dass der Gast die Beflaggung bei Ankunft und Abflug wahrnehmen kann.
Sonstige Besuche
Im Unterschied zu einem in der protokollarischen Klassifizierung als solchem eingestuften Staatsbesuch - bei dem alle protokollarischen Ehren gewährt werden und von dem es in der Regel nicht mehr als vier pro Jahr gibt - wird bei einem offiziellen Besuch, Arbeitsbesuch, Terminbesuch oder sonstigen Besuch lediglich an den jeweils durch den Gast besuchten Gebäuden geflaggt.
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