Schleswig-Holstein (SH)
Artikel Beflaggung
Landesflagge - Es ist keine Reihenfolge vorgegeben (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster)
Quelle: Protokoll Inland
Beflaggung in Schleswig-Holstein
Grundsätzlich werden die Europaflagge, die Bundesflagge und die Landesdienstflagge bzw. die Landesflagge gemeinsam gesetzt. Im Kreis Nordfriesland kann daneben auch die Flagge der Friesen gesetzt werden. Die Reihenfolge von links soll, auf das Gebäude blickend, die Europaflagge, die Bundesflagge und die Landesdienstflagge sein. Können aus technischen Gründen nicht mehr als zwei Flaggen gezeigt werden, werden die Europaflagge und die Landesdienstflagge bzw. die Landesflagge gesetzt. Die Reihenfolge von links soll, auf das Gebäude blickend, die Europaflagge und die Landesdienstflagge bzw. Landesflagge sein.
Die Beflaggung erfolgt tagsüber. Erstreckt sich die Beflaggung über mehrere Tage, ist eine Beflaggung auch nachts zulässig.
Während jeder Tagung des Landtages ist das Landeshaus zu beflaggen. Für die Dauer der Kieler Woche sind die Dienstgebäude aller Behörden und Dienststellen des Landes in Kiel zu beflaggen. Die Gebäude der Ministerien sind von Montag bis Freitag (werktags) zu beflaggen.