Hinweise zur Beflaggung
Typ:
Artikel
, Schwerpunktthema:
Beflaggung
Hilfreiche Hinweise in unseren erläuterten Bilderstrecken.
Quelle: Protokoll Inland
Beim Beflaggen gibt es viele Fallstricke. Schnell ist die falsche Flagge gehisst, oder die korrekte Flagge ist falsch gehisst. Wie man es richtig macht und wie besser nicht, erläutern wir hier anhand mehrerer Bilderstrecken.
Genauer betrachtet
Die Europaflagge (Teil 1)
Die Europaflagge ist auf dem ersten Foto links korrekt gehisst. Rechts dagegen hängt sie verkehrt herum, da die Spitzen der Sterne nach unten zeigen. Auch eine unterschiedliche Ausrichtung der Sterne - auf dem zweiten Foto zeigen die Spitzen der fünf oberen Sterne nach oben, die Spitzen der unteren sieben Sterne jedoch nach unten - entspricht nicht den offiziellen Vorgaben. Auf dem dritten Foto sind zwar die Spitzen der Sterne korrekt ausgerichtet, allerdings hat die Art ihrer Applikation auf der Hochformatflagge zur Folge, dass sich der Sternenkreis dem Betrachter wie von einem dunklen Ring eingerahmt darstellt.
So besser nicht
Unbeflaggte Masten
Sollen lediglich an einigen der insgesamt zur Verfügung stehenden Masten Flaggen gehisst werden, so sind die Flaggen nebeneinander zu setzen, ohne Masten dazwischen unbeflaggt zu lassen. Dies gilt erst recht für die Beflaggung mit der Europaflagge und der Bundes(dienst)flagge, deren politisch-inhaltliche Verbindung zum Ausdruck kommen soll.
Ausnahmen sollten nur in besonderen Fällen gelten, wenn - z. B. am Bundeskanzleramt - verschiedene ausländische Flaggen in kurzem zeitlichem Abstand nacheinander am mittleren von drei Masten gehisst werden müssen. Grundsätzlich sind die Masten an den bevorzugten Positionen zu beflaggen, so dass ungenutzte Masten am rechten Ende einer Reihe stehen (von außen auf das Gebäude, die Anlage oder Einrichtung gesehen).
Hinweise für Bürger und Firmen
Übereinander gehisste Flaggen
In Deutschland ist gängige Praxis, pro Flaggenmast oder Flaggenstock nur eine Flagge zu hissen. Es gehört zu den Ausnahmen, dass Flaggen übereinander an demselben Mast gesetzt werden; eine Ordnungswidrigkeit stellt dieses Vorgehen nicht dar.
Von Seiten des Bundes gibt es keine Regelungen in Bezug auf die Nutzung ausländischer Flaggen durch Privatpersonen oder Firmen in Deutschland. Dem Bürger steht es grundsätzlich frei, welchem ausländischen Staat er seine Sympathie durch das Hissen seiner Flagge öffentlich bekundet.
Möglicherweise kann es jedoch Einschränkungen oder gar Verbote seitens des jeweiligen Staates geben. Hier sollte im Zweifel eine Nachfrage bei der diplomatischen Vertretung des Staates in Deutschland erfolgen, dessen Flagge die Privatperson oder Firma zu hissen beabsichtigt.
Literaturvorschläge
Für eine tiefer gehende Beschäftigung mit diesem Thema wird auf die zahlreichen Publikationen verwiesen, die es zum Thema Flaggen- und Wappenkunde gibt.
Zum Beispiel:
- Burkiczak, Christian: Geschichte und Rechtsgrundlagen der deutschen Staatssymbole. JURA 12/2003 S. 806ff.
- Hartmann, Jürgen: Staatszeremoniell. Köln 2007
- Hattenhauer, Hans: Deutsche Nationalsymbole - Geschichte und Bedeutung. München 2006
- Hoog, Günter: Deutsches Flaggenrecht - Die staatlichen Flaggen der Bundesrepublik Deutschland und ihre Verwendung. Hamburg 1982
- Hoog, Günter: in: von Münch/Kunig, Grundgesetzkommentar II, 5. Aufl. 2001, Rn. 5 ff. zu Art. 22
- Hormann, Jörg M. / Plaschke, Dominik: Deutsche Flaggen - Geschichte, Tradition, Verwendung. Hamburg 2006
- Klein, E. in: Bonner Kommentar zum Grundgesetz. Heidelberg 2008
- Laitenberger, Birgit / Bassier, Maria: Wappen und Flaggen der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Länder. Köln 2000
- Znamierowski, Alfred: Flaggen-Enzyklopädie - Nationalflaggen, Banner, Standarten. Bielefeld 2001
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