Trauerstaatsakte
Quelle: Henning Schacht
Trauerstaatsakte und Staatsbegräbnisse werden nur selten angeordnet. Sie sind Ausdruck höchster Würdigung durch die Bundesrepublik Deutschland einer Persönlichkeit des öffentlichen Lebens, die sich hervorragend um das deutsche Volk verdient gemacht hat. Die Verdienste dieser Person können auf politischem, kulturellem, wissenschaftlichem oder sozialem Gebiet liegen.