Staatsbegräbnisse und Trauerstaatsakte
Artikel Staatsakte
Zwei seltene Formen staatlichen Zeremoniells
Rechtsgrundlage für die Durchführung von Staatsbegräbnissen, Staatsakten und Trauerstaatsakten ist die vom damaligen Bundespräsidenten Dr. h.c. Heinrich Lübke unterzeichnete Anordnung über Staatsbegräbnisse und Staatsakte.
Diese beiden Formen staatlichen Zeremoniells werden nur selten angeordnet. Sie sind Ausdruck höchster Würdigung durch die Bundesrepublik Deutschland einer Persönlichkeit des öffentlichen Lebens, die sich hervorragend um das deutsche Volk verdient gemacht hat. Die Verdienste einer Person können auf politischem, kulturellem, wissenschaftlichem oder sozialem Gebiet liegen.
Staatsbegräbnisse
Ein Staatsbegräbnis kann folgende Elemente enthalten:
- Öffentliche Aufbahrung und Trauerdefilee
- Große Totenwache (bestehend aus acht oder sechs Personen)
- Kirchliche Trauerfeier, evtl. mit weltlichem Nachruf im Anschluss an die Liturgie
- Trauergeleit
- Militärisches Abschiedszeremoniell mit Ehrenformation
- Beisetzung
- Trauerempfang
Bilderstrecke zu den bisherigen Staatsbegräbnissen
Es ist grundsätzlich möglich, dass einem Verstorbenen neben einem Staatsbegräbnis auch ein Trauerstaatsakt gewährt wird. Gegen seinen letzten Willen bzw. den Wunsch seiner nächsten Angehörigen ist dies allerdings nicht zulässig.
Die Kosten eines Staatsbegräbnisses bzw. Trauerstaatsaktes werden grundsätzlich durch den Bund getragen.
Trauerstaatsakte
In Anwesenheit der höchsten Repräsentanten der Verfassungsorgane des Bundes, von Hinterbliebenen, Weggefährten und Freunden sowie führenden Persönlichkeiten aus Politik, Religion, Wirtschaft und Kultur werden die Verdienste der oder des Verstorbenen gewürdigt.
Ein Trauerstaatsakt umfasst die von Musikstücken umrahmte Traueransprache, Gedenkreden und die Nationalhymne.
Bilderstrecke zu den bisherigen Trauerstaatsakten
Weitere Formen der Ehrung
Neben einem Staatsbegräbnis/Trauerstaatsakt oder auch an ihrer Stelle können für die Ehrung durch den Staat ebenso in Betracht kommen:
- eine bundesweite oder regional begrenzte Trauerbeflaggung, z. B. am Tag der Trauerfeier oder Beisetzung
- eine Trauerfeier des zuständigen Verfassungsorgans des Bundes
- eine Trauerzeremonie durch Einheiten von Bundeswehr oder Bundespolizei
- eine Teilnahme staatlicher Repräsentanten an den Beisetzungsfeierlichkeiten
- eine Kranzniederlegung
Organisation
Die Organisation von Staatsbegräbnissen und Trauerstaatsakten obliegt gemäß der Anordnung des Bundespräsidenten vom 2. Juni 1966 grundsätzlich dem Bundesministerium des Innern. Die Durchführung kann für Mitglieder des Deutschen Bundestages, des Bundesrates und des Bundesverfassungsgerichts den Präsidenten dieser Verfassungsorgane übertragen werden.
Beim Protokoll Inland der Bundesregierung ist ein - jeweils anlassbezogen einberufener - "Arbeitsstab Staatsakte" eingerichtet.