Staatliches Trauern im Wandel der Zeit

Typ: Artikel , Schwerpunktthema: Staatsakte

Beispiele für staatliches Trauerzeremoniell zwischen 1888 und 2006.

Dieser Artikel dokumentiert anhand ausgewählter Beispiele aus den Jahren 1888 bis 2006 staatliches Trauerzeremoniell im Kaiserreich, in der Weimarer Republik und in der Bundesrepublik Deutschland - was sich gewandelt hat, aber auch welche Gestaltungselemente geblieben sind. Die entsprechenden Bilderstrecken finden Sie ganz unten.

Dargestellt sind unter Verwendung zahlreicher Archivaufnahmen die Trauermaßnahmen für Kaiser Wilhelm I. 1888, Reichspräsident Ebert 1925, die Reichsaußenminister Rathenau 1922 und Stresemann 1929, den Berliner Regierenden Bürgermeister Reuter 1953, die ehemaligen Bundeskanzler Adenauer 1967 und Brandt 1992 sowie für den früheren Bundespräsidenten Rau 2006.

Staatsbegräbnisse und Trauerstaatsakte sind die höchsten staatlichen Ehrungen, die zu vergeben sind.

Bilderstrecken zu den bisherigen Staatsakten

Drei Staatsbegräbnisse in der Weimarer Republik

Bei allen drei Trauerfeiern (Reichspräsident Ebert, Reichsaußenminister Rathenau, Reichsaußenminister Stresemann) führte Reichskunstwart Edwin Redslob Regie, der nach Ende des Kaiserreiches für die neue Formgebung in der Weimarer Republik verantwortlich war. Sie sollte ein grundlegender Neuanfang sein, der sich auch in Symbolen und Zeremoniellen für den republikanischen Staat niederschlagen sollte. 

Redslob schätzte die Wirkung dieser Trauerfeiern hoch ein. Ihm ging es darum, durch die sinnliche Integrationswirkung dieser Totenfeiern die Deutschen für den Gedanken der Republik zu gewinnen. Diese Vorstellungen orientierten sich an den Ideen des Staatsrechtlers Rudolf Smend und seiner Integrationslehre.

Staatsbegräbnisse und Trauerstaatsakte in der Bundesrepublik Deutschland

In der Bundesrepublik Deutschland kann nur der Bundespräsident Staatsbegräbnisse und Trauerstaatsakte auf Bundesebene anordnen. Sie sind gedacht für verstorbene Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, die sich hervorragende Verdienste um das deutsche Volk erworben haben. Durch diese Ehrungen sollen an ihre Leistungen erinnert, ihre Verdienste um das Gemeinwesen gewürdigt und in das kollektive Gedächtnis gerufen werden.

Nach bisheriger Staatspraxis sind diese Ehrungen nur den höchsten Repräsentanten der Verfassungsorgane des Bundes zuteil geworden (z. B. ehemaligen Bundespräsidenten, Bundestagspräsidenten, Bundeskanzlern, in Einzelfällen auch Bundesministern) oder auch Persönlichkeiten bei außergewöhnlichen Anlässen (z. B. Opfern von terroristischen Attentaten).

Auch die Länder können in eigener Zuständigkeit für ihre verstorbenen höchsten Repräsentanten oder aufgrund außergewöhnlicher Ereignisse Landes-Staatsakte anordnen.

Für die freundliche Unterstützung danken wir:

  • dem Landesarchiv, Berlin (LAB / Fotosammlung)
  • dem Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BReg / Bundesbildstelle)
  • dem Bundesarchiv, Koblenz (BArch / Bildarchiv)
  • dem Bundesministerium der Verteidigung, Bonn (BMVg)
  • dem Deutschen Historischen Museum, Berlin (DHM)
  • dem Ernst Klett Verlag, Stuttgart (Volker Ackermann, Nationale Totenfeiern in Deutschland. Von Wilhelm I. bis Franz Josef Strauß, Stuttgart 1990).