Bundeswappen

Typ: Artikel , Schwerpunktthema: Staatliche Symbole

Wappentier der Bundesrepublik Deutschland ist der Adler.

Als Symbol der Sonne, der Lebenskraft, der obersten Gottheit wurde der Adler schon in den orientalischen Hochkulturen, in der Antike bei den Griechen und bei den Germanen verehrt. Auch bei den Römern symbolisierte er den höchsten Gott, später auch den Kaiser. Von dort und über seine religiöse Bedeutung im Christentum fand er seinen Weg in die mittelalterliche Kaiser- und Reichssymbolik.

Seine Ursprünge auf deutschem Boden hat der "Reichsadler" wohl schon bei Karl dem Großen gehabt. Um 1200 war der schwarze Adler auf goldenem Grund allgemein als Reichswappen anerkannt; seit dem 15. Jahrhundert war als Kaisersymbol der doppelköpfige Adler gebräuchlich, der im 19. Jahrhundert auch zum Wappen Österreichs und in der 1848er Revolution zum Reichswappen des Paulskirchenparlaments wurde. Auch im Kaiserreich (1871-1918) und in der Weimarer Republik (1918-1933) hielt man, wenngleich mit unterschiedlichem Symbolgehalt und in jeweils veränderter Gestaltung, an dem Adler fest.

In bewusster Anknüpfung an das demokratische Vermächtnis der Weimarer Republik übernahm die Bundesrepublik Deutschland deren Adlersymbol in ihr Staatswappen. Der Entwurf stammt von Tobias Schwab aus dem Jahr 1926. Bundespräsident Prof. Dr. Theodor Heuss führte es durch "Bekanntmachung betreffend das Bundeswappen und den Bundesadler vom 20. Januar 1950"  offiziell wieder ein. In dieser Bekanntmachung werden Bundeswappen und Bundesadler (nur) beschrieben. Auch der Text zur Beschreibung wurde in leicht veränderter Form von der Weimarer Republik übernommen (das Wort "Reich" wurde durch "Bund" ersetzt).

Amtliche Darstellungen des Bundesadlers finden sich nicht nur im Bundeswappen, sondern auch auf der Bundesdienstflagge, der Standarte des Bundespräsidenten und in Dienstsiegeln wieder, die auf unterschiedliche Künstler der Weimarer Zeit zurückgehen, und die sich vorwiegend in der Ausrichtung der Flügel unterscheiden. Neben den amtlichen Darstellungen ist eine künstlerische Ausgestaltung des Bundesadlers zulässig, wie sie auf Münzen, Briefmarken oder in Briefköpfen von Bundesbehörden Eingang gefunden hat.

Die DDR gab sich 1955 per Gesetz ein eigenes Staatswappen und bestätigte es 1968 in ihrer zweiten Verfassung: "...Hammer und Zirkel, umgeben von einem Ährenkranz, der im unteren Teil von einem schwarzrotgoldenen Band umschlungen ist." Nach dem offiziellen Verfassungskommentar sollte dies "das Bündnis der Arbeiterklasse, der Genossenschaftsbauern und der Intelligenz" symbolisieren. Seit 1959 fügte sie dieses Wappen in ihre Flagge ein, um auch dadurch ihre Eigenstaatlichkeit gegenüber der Bundesrepublik zu betonen.

Seit dem Beitritt der DDR 1990 ist das Bundeswappen der alten Bundesrepublik Deutschland das staatliche Symbol des wiedervereinten Deutschlands.

69 Jahre nach der Bekanntmachung der farbigen Darstellung des Bundeswappens durch den Bundesminister des Innern am 4. Juli 1952 erfolgte eine Neubekanntmachung. Für die farbige Gestaltung des Bundeswappens ist nunmehr das Muster einer Farbtafel maßgebend, das die Bundesregierung in ihrer Sitzung am 19. Mai 2021 beschlossen hat. Im Zuge der Digitalisierung der Staatssymbole haben sich Änderungen in den Details der Darstellung im Vergleich zu der Vorlage aus dem Jahr 1952 ergeben. Auch wurden grafische Mängel beseitigt und im Übrigen die Darstellung des Bundesadlers im Bundeswappen und in den Amtsschildern vereinheitlicht.

Mit der Veröffentlichung im Amtlichen Teil des Bundesanzeigers (BAnz. AT 17.06.2021 B3) wurde das verbindliche neue Muster für die Gestaltung des Bundeswappens bekanntgemacht. Der entsprechende Änderungserlass des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat datiert vom 8. Juni 2021.