Bundesflagge

Typ: Artikel , Schwerpunktthema: Staatliche Symbole

Die Bundesflagge ist Schwarz-Rot-Gold gestreift.

Die deutschen Farben reichen zurück in die freiheitliche Nationalbewegung des 19. Jahrhunderts. Die in Jena 1818 gegründete "Allgemeine deutsche Burschenschaft" wählte diese Farben für sich in der Annahme, dass es sich dabei um die Farben des alten Reiches handele.

Wie weit dabei auch ein Rückgriff auf die rot besetzten schwarzen Uniformen des Lützow´schen Freikorps aus den Befreiungskriegen (1813/1814) mitspielte, ist umstritten.

Deutlich sichtbar etablieren konnte sich die neue Trikolore auf dem Hambacher Fest (1832), auf dem sich rund 40.000 demokratisch und national gesinnte Studenten und Professoren  versammelten, und in der Märzrevolution des Jahres 1848. Unter dem Druck der revolutionären Ereignisse verkündete am 9. März 1848 der "Deutsche Bundestag" - die damalige Versammlung der Gesandten der Einzelstaaten des "Deutschen Bundes" - Schwarz-Rot-Gold als Bundesfarben. Nach dem Scheitern der Revolution verschwand zunächst auch die Flagge als gesamtstaatliches Symbol.

Für den Norddeutschen Bund (1867-1871) verfügte Bundeskanzler Otto von Bismarck eine Neuschöpfung, die Farben Schwarz-Weiß-Rot, als Flagge der Kriegs- und Handelsmarine. Sie wurde 1892 vom Deutschen Kaiserreich als Nationalflagge übernommen.

Erst in der Weimarer Republik wurden die Farben Schwarz-Rot-Gold als Reichsfarben anerkannt und in die Verfassung aufgenommen. Ein Zugeständnis an die Anhänger der Farben Schwarz-Weiß-Rot war die Handelsflagge. Sie war schwarz-weiß-rot mit den Reichsfarben in der oberen inneren Ecke (Oberecke). Der Kompromiss machte deutlich: Die Flaggenfrage blieb weiterhin in der Diskussion und auf der Tagesordnung. Sie entwickelte sich zum Dauerstreit, über den 1926 sogar die Reichsregierung stürzte.

1935 zwang die NSDAP der Nation ihre Parteifahne auf. Die Hakenkreuzfahne wurde durch das Reichsflaggengesetz zur Nationalflagge erklärt. In ihr symbolisiert sich bis heute die nationalsozialistische Gewaltherrschaft.

Nach Ende des Zweiten Weltkrieges lag es nahe, dass die Bundesrepublik Deutschland auf die alten Farben der 48er Revolution und der Weimarer Demokratie zurückgriff.
Ein Redner im Parlamentarischen Rat fasste dies so zusammen: "Die Tradition von Schwarz-Rot-Gold ist... Einheit in der Freiheit. Diese Flagge soll uns als Symbol dafür gelten, dass die Freiheitsidee der persönlichen Freiheit eine der Grundlagen unseres zukünftigen Staates sein soll."

Die Flagge in der DDR

Flagge in der DDR Flagge in der DDR (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster) Quelle: aldorado10 / GettyImages

Die DDR bekannte sich in Artikel 2 ihrer ersten Verfassung vom 7. Oktober 1949 ebenfalls zu diesen Farben, womit sie ihr Festhalten an der nationalen Einheit - wenn auch unter sozialistischen Vorzeichen - dokumentierte.  Seit 1959 betonte sie ihre Eigenstaatlichkeit durch Aufnahme ihres Wappens (Hammer, Zirkel und Ährenkranz) in ihre Flagge.

Bei Olympischen Spielen traten die beiden deutschen Staaten noch bis 1964 mit einer gemeinsamen Mannschaft und sogar noch bis 1968, trotz der inzwischen unterschiedlichen Staatsflaggen, unter einer gemeinsamen Olympiafahne an: Schwarz-Rot-Gold mit den fünf olympischen Ringen.

In der friedlichen Revolution von 1989 demonstrierten viele Menschen in der DDR und im Ostteil Berlins ihre Forderung nach Wiedervereinigung, indem sie aus den DDR-Fahnen das Wappen herausschnitten. Mit dem Einigungsvertrag vom 31. August 1990 erhielt Artikel 22 des Grundgesetzes auch für die neuen Länder Gültigkeit. Am 3. Oktober 1990 um 0.00 Uhr wurde die schwarz-rot-goldene Flagge vor dem Reichtagsgebäude gehisst.

Näheres über Form und Führung der Bundesflagge ist in der Anordnung über die deutschen Flaggen geregelt. Die einheitliche Beflaggung der Dienstgebäude des Bundes ist in einem Erlass der Bundesregierung (Neufassung vom 22. März 2005) festgelegt. Privatpersonen ist das Führen der Bundesdienstflagge (§ 124 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten) nicht gestattet, das Verwenden der Bundesflagge steht aber jedermann frei.