Das Amtsschild der Bundesbehörden
Artikel Staatliche Symbole
Das Amtsschild der Bundesbehörden ist ein rotgerändertes, goldfarbenes Rechteck, in dem sich der schwarze Bundesadler befindet, den Kopf nach rechts gewendet, die Flügel offen, aber mit geschlossenem Gefieder, Schnabel, Zunge und Fänge von roter Farbe. Unter dem Bundesadler ist die Dienststellenbezeichnung mit schwarzer Schrift angebracht, in der Regel ohne Angabe des Ortes. In der Beschriftung ist der Artikel wegzulassen.
Befinden sich in einem Gebäude mehrere zur Führung des Amtsschildes der Bundesbehörden berechtigte Dienststellen, so können sie ein gemeinsames Schild mit dem Bundesadler verwenden. Die Dienststellenbezeichnungen werden dann auf besonderen, untereinander angebrachten Anhängeschildern angeführt.
Es sind drei Größen für Amtsschilder zugelassen. Die Abmessungen betragen
- für das allgemeine Amtsschild
in Größe 1: 42 cm breit x 59,4 cm hoch
in Größe 2: 29,7 cm breit x 42 cm hoch
in Größe 3: 21 cm breit x 29,7 cm hoch
- für das gemeinsame Amtsschild
in Größe 1: 42 cm breit x 42,4 cm hoch
in Größe 2: 29,7 cm breit x 30 cm hoch
in Größe 3: 21 cm breit x 21,2 cm hoch
- für Anhängeschilder bei einzeiliger Beschriftung
in Größe 1: 42 cm breit x 17 cm hoch
in Größe 2: 29,7 cm breit x 12 cm hoch
in Größe 3: 21 cm breit x 8,5 cm hoch
- für Anhängeschilder bei zweizeiliger Beschriftung
in Größe 1: 42 cm breit x 24 cm hoch
in Größe 2:29,7 cm breit x 17 cm hoch
in Größe 3: 21 cm breit x 12 cm hoch
Welche der zugelassenen Größen des Amtsschildes gewählt wird, bestimmt sich nach der Größe und Gestaltung des Gebäudes und der Fläche, auf der das Amtsschild befestigt werden soll.
Für die Gestaltung der Amtsschilder und ihre Beschriftung sind die Muster maßgebend, die die Bundesregierung in ihrer Sitzung am 19. Mai 2021 beschlossen hat. Im Zuge der Digitalisierung der Staatssymbole haben sich Änderungen in den Details der Darstellung im Vergleich zu den Vorlagen aus dem Jahr 1951 ergeben. Auch wurden grafische Mängel beseitigt und die Darstellung des Bundesadlers in den Amtsschildern und im Bundeswappen vereinheitlicht.
Mit der Veröffentlichung im Amtlichen Teil des Bundesanzeigers (BAnz. AT 17.06.2021 B2) wurde das verbindliche neue Muster für die Gestaltung der Amtsschilder und ihre Beschriftung bekanntgemacht. Der entsprechende Änderungserlass des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat datiert vom 8. Juni 2021.
Service
Für die Herstellung ihrer Amtsschilder können die zur Führung des Amtsschildes der Bundesbehörden berechtigten Dienststellen die digitalen Mustervorlagen als Vektorgrafikdateien kostenlos erhalten beim
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Referat V I 2 und Protokoll Inland
Links
- Muster des allgemeinen Amtsschildes
Muster des allgemeinen Amtsschildes (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster)
- Muster des gemeinsamen Amtsschildes und der Anhängeschilder
- Erlass zur Änderung des Erlasses über die Amtsschilder der Bundesbehörden vom 8. Juni 2021 (Bundesanzeiger, BAnz. AT 17.06.2021 B2)
- Erlass über die Amtsschilder der Bundesbehörden in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 1130-4, veröffentlichten bereinigten Fassung, die durch Erlass vom 8. Juni 2021 (BAnz AT 17.06.2021 B2) geändert worden ist.