Die Bundesflagge
Artikel Beflaggung
Die Bundesflagge erkennt man an den schwarz-rot-goldenen Längsstreifen.
Artikel 22 Absatz 2 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland legt fest: "Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold"
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Die Bundesflagge wird anlässlich der Wiedererlangung der Souveränität am 5. Mai 1955 gehisst (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster) Quelle: BReg/Rolf Unterberg
Abschnitt I. Nr. 1 der Anordnung über die deutschen Flaggen vom 13. November 1996 bestimmt ergänzend: "Die Bundesflagge besteht aus drei gleich breiten Querstreifen, oben schwarz, in der Mitte rot, unten goldfarben, Verhältnis der Höhe zur Länge des Flaggentuches wie 3 zu 5. Die Bundesflagge kann auch in Form eines Banners geführt werden. Das Banner besteht aus drei gleich breiten Längsstreifen, links schwarz, in der Mitte rot, rechts goldfarben."
Anlässlich der Wiedererlangung der staatlichen Souveränität wurde die Bundesflagge am 5. Mai 1955 im Garten des Bonner Palais Schaumburg (Bundeskanzleramt) feierlich gehisst.
Wichtig ist die Unterscheidung zur Bundesdienstflagge.