Die Bundesfarben
Artikel Beflaggung
Artikel 22 Abs. 2 des Grundgesetzes legt fest: "Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold".
Airbus der Flugbereitschaft des Bundesministeriums der Verteidigung (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster) Quelle: Protokoll Inland
Die Bundesfarben sind die maßgeblichen Farben für die Gestaltung der Bundessymbole.
Es sollte angestrebt werden, der präzisierenden Festlegung von Abschnitt I. Nr. 1 S. 1 der Anordnung über die deutschen Flaggen so weit wie möglich gerecht zu werden: "Die Bundesflagge besteht aus drei gleich breiten Querstreifen, oben schwarz, in der Mitte rot, unten goldfarben, Verhältnis der Höhe zur Länge des Flaggentuches wie 3 zu 5"
.
Je nach Art und Verwendung (z. B. Polyester / Baumwolle / Metall / Papier / Kunststoff; Tageslicht / Kunstlicht; Inneneinsatz / Außeneinsatz) eines Produktes mit der Darstellung der Bundesflagge ist es möglich, dass unterschiedliche Farbkennzahlen gängiger Normen der Vorgabe des Grundgesetzes entsprechen. Gerade die Einflussfaktoren Sonnenstand, Bewölkung und Wetterlage lassen - zusätzlich zur subjektiven Wahrnehmung des Betrachters - dieselbe Flagge unterschiedlich aussehen.