Die Bundesdienstflagge
Artikel Beflaggung
Auf der Bundesdienstflagge ist der Bundesschild abgebildet.
Gemäß Abschnitt I. Nr. 3 der Anordnung über die deutschen Flaggen vom 13. November 1996 hat die Dienstflagge der Bundesbehörden (Bundesdienstflagge) "die gleichen Querstreifen wie die Bundesflagge, darauf, etwas nach der Stange hin verschoben, in den schwarzen und den goldfarbenen Streifen je bis zu einem Fünftel übergreifend, den Bundesschild, den Adler nach der Stange gewendet, Verhältnis der Höhe zur Länge des Flaggentuches wie 3 zu 5"
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Europaflagge und Bundesdienstflagge (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster) Quelle: Protokoll Inland
Wird die Bundesdienstflagge in Bannerform verwendet, ist der Bundesschild, den Adler zum schwarzen Streifen hin gewendet, parallel zu den Längsstreifen ausgerichtet, etwas nach der Stange hin verschoben, in den schwarzen und den goldfarbenen Teil je bis zu einem Fünftel übergreifend.
Bei der Dienstflagge der Bundesbehörden ist zu beachten, dass darauf der Bundesschild - und nicht das Bundeswappen - abgebildet ist. Im Gegensatz zum Bundeswappen, das mit der "Bekanntmachung betreffend das Bundeswappen und den Bundesadler"
vom 20. Januar 1950 festgelegt ist, gibt es keinen amtlichen Text, in dem der Bundesschild beschrieben ist. Seine Darstellung ergibt sich aus der Bildtafel, die als Anhang 1 der "Anordnung über die deutschen Flaggen" vom 13. November 1996 beigefügt ist.
Die Bundesdienstflagge am Heck des Segelschulschiffs Gorch Fock (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster) Quelle: BReg/Steffen Kugler
Gemäß Abschnitt IV Abs. 1 und 2 des Beflaggungserlasses setzen alle Behörden und Dienststellen des Bundes, auch die Bundesagentur für Arbeit, die Bundesdienstflagge und – sofern die technischen Voraussetzungen gegeben sind – die Europaflagge. Die übrigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts setzen die Bundesflagge und – sofern die technischen Voraussetzungen gegeben sind – die Europaflagge.
Als Dienstflagge der Seestreitkräfte der Bundeswehr hat der Bundespräsident mit Anordnung vom 25. Mai 1956 (BGBl. S. 447) die Bundesdienstflagge in der Form eines Doppelstanders bestimmt. Die der Stange abgewendete Seite der Flagge ist gezackt. Der Scheitel des rechtwinkligen Einschnittes liegt in der Mitte des roten Feldes. Der Abstand des Scheitelpunktes vom Bundesschild ist etwas geringer als der Abstand des Bundesschildes von der Stange.
Die Bundespostflagge wird seit der Privatisierung der Deutschen Bundespost im Jahr 1994 nicht mehr geführt.