Bundesdienstflagge als Sargdecke

Typ: Artikel , Schwerpunktthema: Beflaggung

Beim Trauerzeremoniell bedeckt die Bundesdienstflagge den Sarg.

Im Bundesdienst wird als Sargdecke (früher auch "Bahrtuch" genannt) in der Regel seit Jahrzehnten die Bundesdienstflagge verwendet. Ihre Form ist in der Anordnung über die deutschen Flaggen geregelt, die seit dem 7. Juni 1950 nahezu unverändert besteht.

Das Erscheinungsbild der offiziellen Sargdecken ist nicht durch eine Verordnung oder einen Erlass geregelt. Wichtig ist, dass die Flagge beim Trauerzeremoniell den Sarg vollständig bedecken sollte, damit - beispielsweise bei einer Aufbahrung auf einem Katafalk - weder der Sarg selbst noch dessen Beschläge zu sehen sind. Häufig misst das besondere Format einer Sargdecke deshalb 220 x 330 cm.

Die Frage, ob die Bundesdienstflagge als Sargdecke quer oder längs über den Sarg zu legen ist, beantwortet sich aus der Geschichte: Entscheidend ist die Staatspraxis. Bereits seit der Weimarer Republik wird bei Staatsbegräbnissen, Aufbahrungen und Trauerkondukten die Bundesdienstflagge - bzw. früher die Dienstflagge der Reichsbehörden - so über den Sarg gelegt, dass der schwarze Querstreifen auf Höhe des Kopfes, der rote auf Höhe des Rumpfes und der goldfarbene Querstreifen auf Höhe der Füße des Verstorbenen liegt.

Nach der Staatspraxis wird die Bundesdienstflagge übrigens auch über den Sarg eines verstorbenen Bundespräsidenten gelegt - und nicht die Standarte.