Die Flagge der Einheit
Artikel Beflaggung
Die Flagge der Einheit befindet sich auf dem Platz der Republik vor der Westfassade des Reichstagsgebäudes in Berlin und ist vom Beflaggungserlass der Bundesregierung ausgenommen.
Feierliches Hissen der Flagge der Einheit zur Wiedervereinigung in der Nacht zum 3. Oktober 1990 (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster) Quelle: BReg / Klaus Lehnartz
Der Deutsche Bundestag verfügt als eigenständiges Verfassungsorgan des Bundes über eine eigene Flaggenordnung, die auf der Anordnung über die deutschen Flaggen basiert und sich in vielen Regelungen auf den Beflaggungserlass der Bundesregierung bezieht.
Die Flagge
Die Flagge der Einheit wird weder auf halbmast gesetzt noch mit einem Trauerflor versehen.
Die Flagge der Einheit ist 6 x 10 Meter groß und weht an einem 28,5 Meter hohen Flaggenmast. Am Sockel des Mastes befindet sich die von Bronzeplatten eingefasste Bronze-Inschrift "DEUTSCHE EINHEIT 3. OKTOBER 1990". Vier große, in den Sockel eingelassene Scheinwerfer strahlen bei Dunkelheit den Mast und die Flagge an.
Auch die auf den vier Türmen des Reichstagsgebäudes gehissten 5 x 7 Meter großen Flaggen – drei Bundesflaggen und eine Europaflagge - sowie die an den kleinen Masten auf dem Platz der Republik und auf dem Friedrich-Ebert-Platz jeweils gesetzten Europaflaggen und Bundesflaggen im Format 3 x 5 Meter werden in der Dunkelheit angestrahlt und bleiben daher rund um die Uhr gehisst.
Am 3. Oktober 1990 wehen neben der Flagge der Einheit auch die Flaggen der alten und neuen Bundesländer auf dem Platz der Republik (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster) Quelle: BArch Bild 183-1990-1003-417 / Thomas Uhlemann
Zusätzlich zur Flagge der Einheit waren die 2,4 x 4,0 Meter großen Flaggen der elf alten und fünf neuen Länder (gestaltet nach Vorlagen des Arbeitsstabes Deutsche Einheit des ehemaligen DDR-Ministerrates) an 10 Meter hohen Flaggenmasten auf dem Platz der Republik in der Nähe zur Scheidemannstraße gehisst. Die endgültige - und bei Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt zudem abweichende - Gestaltung der Länderflaggen wurde erst später festgelegt.
Originale und Duplikat
Die 60 m² große Flagge der Einheit wurde am 24. September 1990 durch das Bundesministerium des Innern gleich in zweifacher Ausfertigung beschafft, da von Anfang an vorgesehen war, das Original einem Museum zur Verfügung zu stellen. Bereits am 5. Oktober 1990 wurde die Originalflagge niedergeholt und am 10. Dezember 1990 der Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland in Bonn übergeben. Das Duplikat der Flagge selbst wurde durch Unbekannte in der Nacht zum 14. November 1990 vom Mast entwendet; eine Ersatzflagge umgehend gehisst.
Flaggenmast und Fundament
Bronzeinschrift "Deutsche Einheit 3. Oktober 1990" am Sockel des Flaggenmastes auf dem Platz der Republik in Berlin (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster) Quelle: Protokoll Inland
Der als Provisorium zunächst verwendete Flaggenmast war aus weiß lackiertem Holz, 23 Meter hoch und hatte einen Durchmesser von 30 cm am Fuß und 15 cm an der Spitze. Der endgültige Flaggenmast ist insgesamt 31,5 Meter lang, 28,5 Meter davon über Gelände. Sein Durchmesser beträgt an der Spitze 20 cm und am Fuß 67 cm. Der Mast wiegt 6,7 Tonnen und ist aus 6-20 mm starkem, feuerverzinktem Schiffsbaustahl mit Schutzanstrich gefertigt. Im Mast ist eine elektrisch und manuell zu bedienende Hissvorrichtung eingebaut. Die gesamte Seilführung ist durch Heizkabel gegen Frost gesichert.
Das Fundament des Mastes ist 6 x 6 x 3 Meter groß und hat eine 1.000 kg Bewehrung. Der 6,10 x 6,10 x 0,45 Meter große Natursteinsockel ist mit verwitterungsfesten, 5 cm dicken Granitplatten aus Kösseine (Fichtelgebirge) verkleidet. Die vier Einbauscheinwerfer haben eine Leistung von jeweils 250 Watt. Auf der 2,1 x 2,1 Meter großen Bronzeplatte am Fuß des Flaggenmastes ist der Schriftzug "DEUTSCHE EINHEIT 3. OKTOBER 1990" in einer Buchstaben-/Ziffern-Dicke von 50 mm gegossen. Der Sockel wurde im Zusammenhang mit der Neugestaltung des Platzes der Republik im Jahr 2000 ertüchtigt.
Am 20. Dezember 1990 wird die Flagge der Einheit am endgültigen Flaggenmast auf dem Platz der Republik gehisst (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster) Quelle: BReg / Klaus Lehnartz
Nach Fertigstellung des endgültigen Flaggenmastes wurde die Bundesflagge am Vormittag des 20. Dezember 1990 vor der konstituierenden Sitzung des ersten gesamtdeutschen Bundestages von denselben Jugendlichen gehisst, die die Zeremonie in der Nacht zum 3. Oktober 1990 mitgestaltet hatten. Witterungsbedingt wurden die mit der Errichtung des Mastes verbundenen Arbeiten an Fundament, Sockel, Bronzeinschrift und Technik sowie der Mastanstrich erst im Sommer 1991 vollständig abgeschlossen.