Beflaggung bei der Bundeswehr
Artikel Beflaggung
Bei der Flaggenparade wird täglich die Bundesdienstflagge gehisst. Die Bundeswehr hat zudem seit 1964 eine eigene Truppenfahne.
Abschnitt VII Abs. 2 des Beflaggungserlasses verweist auf besondere Vorschriften über die Beflaggung der Dienstgebäude, Anlagen und Einrichtungen der Bundeswehr. Die Zentralrichtlinie A2-2630/0-0-3 "Militärische Formen und Feiern der Bundeswehr" regelt die Flaggenordnung bei der Bundeswehr; die Beflaggung der Schiffe und Boote ist in der Bereichsvorschrift C1-280/0-3311 "Vorgaben für Flaggenführung, Salute und Besuche von Schiffen/Booten der Bundeswehr" geregelt. Anlagen und Einrichtungen der Bundeswehr setzen täglich die Bundesdienstflagge. Schiffe und Boote der Marine setzen die Dienstflagge der Seestreitkräfte der Bundeswehr.
Flaggenparade
Bundesdienstflagge (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster) Quelle: Protokoll Inland
Die Flaggenparade ist Bestandteil militärischer Formen und Teil der Traditionspflege der Bundeswehr. Die Flaggenparade ist täglich morgens und abends durchzuführen. Ist keine militärische Wache vorhanden, ist die Bundesdienstflagge formlos, jedoch würdig und achtungsvoll zu hissen und niederzuholen.
Gehisste Flaggen sollen frei auswehen; haben sie sich verfangen, sind sie formlos niederzuholen und neu zu hissen. Flaggen sind pfleglich zu behandeln.
Die bzw. der Standortälteste oder die Kasernenkommandantin bzw. der Kasernenkommandant legt im Einvernehmen mit den Kommandeurinnen bzw. Kommandeuren und Dienststellenleiterinnen bzw. Dienststellenleitern die Zeiten der Flaggenparade fest. Anlässlich militärischer Feiern können Flaggen auch nach Sonnenuntergang gehisst bleiben, wenn und solange sie von Scheinwerfern angestrahlt werden.
In Marinestützpunkten oder anderen militärischen Anlagen, in denen Schiffe/Boote der Marine festgemacht haben, erfolgt, wo immer möglich, stets eine gemeinsame Flaggenparade an Land und an Bord.
Für die Dauer der Flaggenparade sind die Tore zu den Anlagen, Einrichtungen oder Dienstgebäuden zu schließen. Der Fahrzeugverkehr ist rechtzeitig so anzuhalten, dass kein Fahrzeug in unmittelbarer Nähe des Flaggenmastes steht. Motoren, Rundfunk- und sonstige Abspielgeräte elektronischer Medien sind abzustellen. Soldatinnen und Soldaten sowie zivile Beschäftigte der Bundeswehr steigen aus Fahrzeugen aus oder von Fahrzeugen ab, soweit dies für sie aufgrund körperlicher Gebrechen keine unzumutbare Härte darstellt. Kommandantinnen und Kommandanten gepanzerter Fahrzeuge erheben sich in den geöffneten Luken. Fußgängerinnen und Fußgänger bleiben stehen, marschierende Abteilungen halten. Während des Hissens oder Niederholens der Bundesdienstflagge bzw. weiterer Flaggen erweisen die bzw. der Durchführende der Flaggenparade und die sich in angemessener Entfernung (Sichtnähe) zum Ort der Flaggenparade befindlichen Soldatinnen und Soldaten in Uniform den militärischen Gruß. Der Gruß ist unmittelbar nach dem Kommando "Heißt (Holt nieder) Flagge!" / "Setzt halbmast Flagge!"
zu erweisen und endet außer bei der Großen Flaggenparade mit dem Kommando "… - Rührt Euch!"
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Truppenfahne
Die Truppenfahnen der Bundeswehr in den Farben schwarz-rot-gold mit Bundesadler wurden vom Bundespräsidenten mit Anordnung vom 18. September 1964 (BGBl. I S. 817) für Bataillone und entsprechende Verbände "als äußeres Zeichen gemeinsamer Pflichterfüllung im Dienst für Volk und Staat" gestiftet.
Der Bundesminister der Verteidigung ist ermächtigt, die erforderlichen Durchführungsbestimmungen zu erlassen.