Flagge der Vereinten Nationen
Artikel Beflaggung
Die Flagge der Vereinten Nationen (VN / UNO) wird als Hoheitszeichen der Mitgliedsstaaten angesehen.
Die Gestaltung und den Gebrauch der Flagge der Vereinten Nationen (VN bzw. UNO) regelt der Flaggenkodex vom 11. November 1952. Darin ist insbesondere festgelegt, unter welchen Voraussetzungen die Flagge der Vereinten Nationen gehisst werden darf. Die Proportion der Flagge ist mit 2:3 oder 3:5 definiert.
Der bis heute gültige Flaggenkodex der Vereinten Nationen ("United Nations Flag Code") mit seinen Ausführungsbestimmungen ("Regulations") vom 1. Januar 1967 stellt es den VN-Mitgliedstaaten grundsätzlich frei, die VN-Flagge öffentlich zu hissen, um ihre Unterstützung für die Vereinten Nationen zu zeigen sowie deren Prinzipien und Ziele zu fördern.
Die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen sind seit vielen Jahren zu der Praxis übergegangen, die Flagge der Vereinten Nationen als Hoheitszeichen dieser internationalen Organisation anzusehen. Sie wird ständig an Gebäuden gesetzt, in denen Dienststellen der Vereinten Nationen ihren Sitz haben (in Deutschland z. B. am Sitz des Internationalen Seegerichtshofes in Hamburg und am Sitz des Klimasekretariats der Vereinten Nationen in Bonn).
Darüber hinaus wird die Flagge der Vereinten Nationen an Dienstgebäuden des Bundes gesetzt, wenn hochrangige Vertreter der Vereinten Nationen die dort beheimatete Bundesbehörde besuchen, um ihnen protokollarisch dieselbe Ehre zu erweisen, wie dem Vertreter eines anderen Staates.