Hamburg (HH)
Artikel Beflaggung
In Hamburg befinden sich die bevorzugten Stellen von außen auf ein Gebäude gesehen links. Dort hängen die Europaflagge und rechts davon die Bundesflagge. Die Landesflagge bzw. Admiralitätsflagge schließt sich rechts daran an.
Sind zwei Masten vorhanden, so wird die Bundesflagge links neben der Landesflagge gesetzt. Ist nur ein Mast vorhanden, so wird die Bundesflagge gesetzt.
Europaflagge-Bundesflagge-Landesflagge (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster) Quelle: Protokoll Inland
Staatsflagge am Hamburger Rathaus (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster) Quelle: Protokoll Inland
Bei Beflaggung des Rathauses wird aus der Laube die Staatsflagge und vom Balkon die Europaflagge gesetzt.
Die staatlichen Flaggenmasten auf dem Rathausmarkt und das Rathaus sind ohne besondere Anordnung außerdem am Neujahrstag zu beflaggen.
Ein Gesetz nach Artikel 5 Abs. 3 der Verfassung ("Das Gesetz bestimmt das Nähere über die Flagge und das Wappen.") ist nicht erlassen worden. Die einzige Regelung (mit dem Rang einer Verwaltungsvorschrift) ist die Anordnung des Senats über Wappen, Flaggen und Siegel vom 21. Juni 1982.
Den Text (ohne Anlagen / Muster) finden Sie nebenstehend zum Download.