Berlin (BE)
Artikel Beflaggung
Europaflagge-Bundesflagge-Landesflagge (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster) Quelle: Protokoll Inland
In Berlin befinden sich die bevorzugten Stellen von außen auf ein Gebäude gesehen links. Dort hängen die Europaflagge und rechts davon die Bundesflagge. Die Landesflagge bzw. Landesdienstflagge schließt sich rechts daran an. Sind nur zwei Flaggenmasten vorhanden, ist vom Setzen der Europaflagge abzusehen. Dafür wird am Europatag an beiden Flaggenmasten die Europaflagge gesetzt, wenn nur zwei Flaggenmasten vorhanden sind.
Zu besonderen Anlässen wie beispielsweise der Internationalen Tourismus-Börse oder der "Grünen Woche" kann eingeschränkte Beflaggung gemäß § 2 der Beflaggungsverordnung angeordnet werden. Dann werden lediglich die Dienstsitze der Mitglieder des Senats sowie der Bezirksbürgermeisterinnen und Bezirksbürgermeister beflaggt.