Flagge oder Fahne?

Typ: Artikel , Schwerpunktthema: Beflaggung

Im amtlichen Sprachgebrauch des Bundes wird grundsätzlich von "Flagge" und nicht von "Fahne" gesprochen.

Korrekterweise bezeichnet man die "Deutschlandfahne" als "Bundesflagge". Sowohl Artikel 22 Absatz 2 des Grundgesetzes ("Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold.") als auch die "Anordnung über die deutschen Flaggen" und der "Erlass der Bundesregierung über die Beflaggung der Dienstgebäude des Bundes" verwenden ausschließlich die Bezeichnung "Flagge". Gleiches gilt für das Flaggenrechtsgesetz (Gesetz über das Flaggenrecht der Seeschiffe und die Flaggenführung der Binnenschiffe). In der Weimarer Republik galt die "Verordnung über die deutschen Flaggen". Die DDR benutzte ebenfalls den Begriff "Flagge" unter Anderem im "Gesetz über das Staatswappen und die Staatsflagge der Deutschen Demokratischen Republik" sowie in mehreren Verordnungen. 

Vom Grundsatz der Verwendung des Begriffs "Flagge" gibt es nur wenige Ausnahmen im amtlichen Sprachgebrauch: es handelt sich um die von "Fahnenabordnungen" getragenen "Truppenfahnen" mit "Fahnenbändern" von Einheiten der Bundeswehr. Die einschlägigen Dienstvorschriften der Bundeswehr verwenden ansonsten jedoch die Begriffe "Flagge", "Flaggenkommando", "Flaggenmast", "Flaggenordnung", "Flaggenparade", "Flaggenschmuck", "Flaggenstock", "Trauerbeflaggung", usw. 

Als Flagge bezeichnet man ein meistens rechteckiges, ein- oder mehrfarbiges Tuch mit charakteristischem Muster und genormten Abmessungen. Es wird mit einer Leine an einem Mast oder Stock gehisst und ist nicht dauerhaft damit verbunden.

Im Unterschied dazu ist eine Fahne ein in der Regel durch Nägel unmittelbar, fest und dauerhaft mit einer Stange verbundenes Stück Tuch und damit zu einem in aller Regel tragbaren Einzelstück geworden. Während besonders im militärischen Zusammenhang der Verlust der eigenen (Truppen-)Fahne Schmach bedeutet(e), kann eine Flagge problemlos ausgetauscht und durch ein neues Exemplar ersetzt werden.