Anschriften

Typ: Artikel , Schwerpunktthema: Anschriften und Anreden

Anschriften geben den Adressaten eines Schreibens an.

Bei der Anschrift wird auf das früher weithin übliche "An", "An den / die / das" verzichtet.

Die in der ersten Zeile stehenden Anreden, Titel, Amts-, Berufs- oder Funktionsbezeichnungen stehen grundsätzlich im Akkusativ (Ausnahme z. B.: "Seiner Exzellenz dem Botschafter…").

Für die Gestaltung der Anschrift kommen vor allem folgende Alternativen in Betracht:

Variante A
Amts-, Funktions- oder Berufsbezeichnung
Anrede Titel Akadem. Grad Vorname Familienname
Straße Hausnummer (oder Postfach)
Postleitzahl Ort

Variante B
Anrede
Titel Akadem. Grad Vorname Familienname
Amts-, Funktions- oder Berufsbezeichnung
Straße Hausnummer (oder Postfach)
Postleitzahl Ort

Die im nebenstehenden Ratgeber verwendeten Muster folgen überwiegend der Variante A, die die Amts-, Funktions- oder Berufsbezeichnung des Adressaten in den Vordergrund stellt.
Bei persönlichen Schreiben bietet sich die Variante B an.

Falls der Empfänger einer Mitteilung mehrere Amts-, Funktionsbezeichnungen oder Titel besitzt, ist in erster Linie die Bezeichnung zu wählen, die den stärksten Bezug zum Inhalt des Schreibens hat.

Im Zweifel sollte die höchste, wichtigste oder ggf. die Bezeichnung gewählt werden, mit der die Persönlichkeit des Empfängers im allgemeinen Bewusstsein am stärksten verknüpft ist.
Nicht entscheidend für die Verwendung in der Anschrift ist, ob die gewählte Bezeichnung gesetzlich geschützt ist.

Ergibt sich aus der Amts- oder Funktionsbezeichnung des Empfängers auch die Dienststelle, kann diese Angabe in der Anschrift entfallen: z. B. Bundesminister des Innern … Bundesministerium des Innern.

Ausländische Staatsoberhäupter, Parlaments- und Regierungschefs, Minister und Botschafter haben Anspruch auf das Prädikat "Exzellenz", soweit nicht andere Prädikate in Betracht kommen (z. B. bei Monarchen "Majestät"). Gebräuchliche Abkürzungen finden sich in Kapitel 4 des nebenstehenden Ratgebers.

In der Anschrift steht das Prädikat vor allen anderen Bezeichnungen; in der Anrede wird allgemein nur das Prädikat verwandt (für die näheren Einzelheiten siehe Muster im Anhang).
Sofern eine Person zusätzlich zu ihrem Amt Mitglied eines Parlamentes ist, wird eine entsprechende Abkürzung dem Familiennamen nachgestellt. Beispiel einer Anschrift: "Bundesminister des/der/für…, Herrn (Akadem. Grad) Vorname Familienname, MdB". Beispiel einer Einladungskarte: "Frau Ministerin (Akadem. Grad) Vorname Familienname, MdL". In diesem Zusammenhang werden folgende Abkürzungen verwendet:

  • MdA Mitglied des Berliner Abgeordnetenhauses
  • MdB Mitglied des Deutschen Bundestages
  • MdBB Mitglied der Bremischen Bürgerschaft
  • MdEP Mitglied des Europäischen Parlaments
  • MdHB Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft
  • MdL Mitglied des Landtag(e)s

Auf die Angabe von Berufs- und Funktionsbezeichnungen, die keine nähere Präzisierung enthalten (Journalist, Politiker, Jurist), sollte verzichtet werden.