Akademische Grade / Amtsbezeichnungen
Typ:
Artikel
, Schwerpunktthema:
Anschriften und Anreden
Akademische Grade werden in Deutschland nach einem abgeschlossenen Hochschulstudium in Zusammenhang mit einer besonderen wissenschaftlichen Leistung durch Aushändigung einer Urkunde verliehen.
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Akademische Grade sind hauptsächlich "Diplom"
, "Bachelor"
, "Magister"
, "Master"
und "Doktor"
. Bei "Professor"
kann es sich zugleich um eine Amtsbezeichnung handeln.
Inhaber akademischer Grade werden in Anschrift und Anrede mit dem ihnen verliehenen Grad genannt. Inhaber mehrerer akademischer Grade werden in der mündlichen Anrede nur mit dem höher zu bewertenden Grad angesprochen. In der Anschrift und schriftlichen Anrede werden die akademischen Grade in abgekürzter Form verwendet (z. B. "Dr."). Gebräuchliche Doktorgrade und ihre Abkürzungen finden sich in Kapitel 4 des Ratgebers.
Hinweise zum rechtlichen Hintergrund
Gemäß den Hochschulgesetzen der Länder ist der Inhaber eines akademischen Grades berechtigt, den Grad zu führen. Dies geschieht meist dadurch, dass der akademische Grad dem Namen beigefügt wird, beispielsweise im Briefkopf, in der Anschrift und - vornehmlich bei Doktorgraden - in der Unterschrift.
Der Inhaber hat jedoch keinen Anspruch darauf, dass Dritte ihm gegenüber den akademischen Grad - etwa in der Anschrift oder der Anrede - gebrauchen. Ebenso wenig kann aus dem Führungsrecht ein Anspruch hergeleitet werden, den Grad in staatliche Urkunden oder Register aufzunehmen.
Akademische Grade sind keine Bestandteile des Familiennamens
. Gleichwohl kann im Personalausweis und im Pass ein Doktorgrad im Feld "Familienname"
eingetragen werden.
Die genaue Bezeichnung des Amtes oder des akademischen Grades ist in der jeweiligen Verleihungsurkunde aufgeführt.
Inhaber der Amtsbezeichnung "Professor"
oder "Professorin"
und von akademischen Graden (z. B. "Doktor"
oder "Doktorin"
) werden in der mündlichen Anrede nur mit "Herr Professor"
oder "Frau Professorin"
angesprochen. In der Anschrift finden die abgekürzten Formen "Prof." und "Dr." Verwendung. In der schriftlichen Anrede wird die ausgeschriebene Form "Herr Professor"
oder "Frau Professorin"
verwendet.
Die weibliche Form des Doktorgrades ist dagegen in der schriftlichen und mündlichen Anrede noch weitgehend unüblich: z. B. Frau Doktor (nicht: Doktorin) Meier.
Einladungskarten
Prädikate, Amts- oder Funktionsbezeichnungen ebenso wie Titel oder akademische Grade werden auf Einladungskarten zumeist vor den Namen des Empfängers gesetzt (z. B. "Herrn Generalkonsul ..."
), doch können längere Amts-, Berufs- oder Funktionsbezeichnungen auch nachgesetzt werden.
Hinweise auf ein bestimmtes vom Empfänger ausgeübtes Amt können entfallen.
Einladungen an den Bundespräsidenten und die höchsten Repräsentanten der anderen Verfassungsorgane werden in der Regel durch persönlich unterzeichnete Schreiben ausgesprochen. Gleiches gilt für hochrangige Gäste aus dem Ausland.
Frühere Amtsbezeichnungen
Frühere Amtsbezeichnungen werden - vor allem sofern Anspruch darauf besteht - in der Anschrift verwendet.
Für Beamte im Ruhestand, die nach dem Bundesbeamtengesetz oder entsprechenden Regelungen in den Beamtengesetzen der Länder berechtigt sind, ist ihre frühere Amtsbezeichnung mit dem Zusatz "a. D." ("außer Dienst"
) zu führen.
Bei mehreren früheren Ämtern sollte die höchste Amtsbezeichnung verwandt werden; sofern die früheren Ämter gleichrangig waren, gilt in der Regel das letzte Amt.
Frühere Ämter werden neben einem neuen Amt im Allgemeinen nicht erwähnt.