Gedenken zum Volkstrauertag 2019

Typ: Meldung , Schwerpunktthema: Gedenk- und Feiertage , Datum: 18.11.2019

Kranzniederlegung für die Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft

Am Sonntag, dem 17. November 2019, gedachten die Repräsentanten der Verfassungs­organe des Bundes, die Repräsentanten des Landes Berlin und des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. (VDK) sowie der Generalinspekteur der Bundeswehr der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft in der Zentralen Gedenkstätte der Bundesrepublik Deutschland in Berlin.

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, der Vizepräsident des Deutschen Bundestages Wolfgang Kubicki (in Vertretung des Präsidenten des Deutschen Bundestages), der Präsident des Bundesrates Dr. Dietmar Woidke, die Bundesministerin der Verteidigung Annegret Kramp-Karrenbauer (in Vertretung der Bundeskanzlerin) sowie der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Stephan Harbarth (in Vertretung des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts) legten Kränze in der Neuen Wache nieder.

Außerdem waren der Senator für Inneres und Sport des Landes Berlin Andreas Geisel (in Vertretung des Regierenden Bürgermeisters von Berlin), der Präsident des Abgeordnetenhauses von Berlin Ralf Wieland, der Generalinspekteur der Bundeswehr Eberhard Zorn und der Präsident des VDK Wolfgang Schneiderhan an der Kranzniederlegung beteiligt.

Als Kranzträger fungierten Schülerinnen und Schüler der Rudolf Steiner Schule Berlin, Anwärterinnen und Anwärter des Polizeivollzugsdienstes der Bundespolizei sowie Soldaten des Wachbataillons beim Bundesministerium der Verteidigung.

Der Volkstrauertag hat eine lange und bewegte Vergangenheit. Seit 1924 veranstaltet der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. jährlich die zentrale Gedenkfeier. Ziel des Volkstrauertages war zunächst die Wahrung und Pflege des Gedenkens an die Millionen von Kriegstoten des Ersten Weltkrieges. Die vorübergehende Ablösung durch den "Heldenge­denktag" in den Jahren 1934 bis 1945, der jährlich im März stattfand, vermochte an der ursprünglichen Sinngebung des Volkstrauertages nur wenig zu ändern. Anfang der 50er Jahre wurde er in der damaligen Bundesrepublik erneut eingeführt. Er wird seitdem als besonderer Gedenktag für die Opfer beider Weltkriege und der Gewaltherrschaft alljährlich wieder im November (2. Sonntag vor dem 1. Advent) begangen. Der VDK als Träger zahlreicher Veran­staltungen wird hierbei von Bund und Ländern unterstützt.