Beflaggung am Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes

Typ: Beflaggungsanordnung , Schwerpunktthema: Beflaggung , Datum: 18.05.2020

Bundesweite Beflaggung am Samstag, dem 23. Mai 2020

Faksimile des Grundgesetzes 1949 Faksimile des Grundgesetzes 1949 (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster)

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat weist darauf hin, dass am Samstag, dem 23. Mai 2020, aus Anlass des Jahrestages der Verkündung des Grundgesetzes bundesweit die Dienstgebäude aller Behörden und Dienststellen des Bundes zu beflaggen sind. Dies gilt gleichermaßen für die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht von Bundesbehörden unterstehen. Der Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes (23. Mai) gehört gemäß Abschnitt II. Absatz 1 Buchstabe d) des Erlasses der Bundesregierung über die Beflaggung der Dienstgebäude des Bundes vom 22. März 2005 zu den regelmäßigen allgemeinen Beflaggungstagen, an denen ohne besondere Anordnung zu flaggen ist.

Eine Übersicht über die regelmäßigen allgemeinen Beflaggungstage finden Sie im Internet unter www.bundesbeflaggung.de im Bereich "Beflaggungskalender des Bundes". Um zeitnah über eine vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat angeordnete Beflaggung informiert zu werden, besteht die Möglichkeit, sich per E-Mail kostenlos und unmittelbar unterrichten zu lassen. Der Newsletter kann über Links auf der Startseite sowie im Kapitel "Aktuelle Beflaggungsanordnungen" bestellt werden.