Bundesweite Beflaggung am 1. Mai 2024 (Tag der Arbeit)

Typ: Beflaggungsanordnung , Schwerpunktthema: Beflaggung , Datum: 26.04.2024

Hinweis zur bundesweiten Beflaggung am
Mittwoch, dem 1. Mai 2024

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Das Bundesministerium des Innern und für Heimat weist darauf hin, dass am Mittwoch - dem 1. Mai 2024 - aus Anlass des Tages der Arbeit bundesweit die Dienstgebäude aller Behörden und Dienststellen des Bundes zu beflaggen sind. Dies gilt gleichermaßen für die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht von Bundesbehörden unterstehen. Der Tag der Arbeit gehört gemäß Abschnitt II. Absatz 1 Buchstabe b) des Erlasses der Bundesregierung über die Beflaggung der Dienstgebäude des Bundes vom 22. März 2005 zu den regelmäßigen allgemeinen Beflaggungstagen, an denen ohne besondere Anordnung zu flaggen ist.

Das Setzen von Logo-Flaggen ist an diesem Tag nicht zulässig.

Eine Übersicht über die regelmäßigen allgemeinen Beflaggungstage finden Sie im Internet unter www.bundesbeflaggung.de im Kapitel "Beflaggungstage". Um zeitnah über eine vom Bundesministerium des Innern und für Heimat angeordnete Beflaggung informiert zu werden, besteht die Möglichkeit, sich per E-Mail kostenlos und unmittelbar unterrichten zu lassen. Der Newsletter kann über Links unter Service sowie im Kapitel "Besondere Beflaggungsanordnungen" bestellt werden.