Hinweis zur bundesweiten Trauerbeflaggung am 27. Januar 2025  

Typ: Beflaggungsanordnung , Schwerpunktthema: Beflaggung , Datum: 21.01.2025

Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus

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Das Bundesministerium des Innern und für Heimat weist darauf hin, dass am Montag, dem 27. Januar 2025, bundesweit die Dienstgebäude aller Behörden und Dienststellen des Bundes trauer zu beflaggen sind. Dies gilt gleichermaßen für die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht von Bundesbehörden unterstehen. Der Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus gehört gemäß Abschnitt II. Absatz 1 Buchstabe a) des Erlasses der Bundesregierung über die Beflaggung der Dienstgebäude des Bundes vom 22. März 2005 zu den regelmäßigen allgemeinen Beflaggungstagen, an denen ohne besondere Anordnung zu flaggen ist.

Das Setzen von Logo-Flaggen ist an diesem Tag nicht zulässig.

Eine Übersicht über die regelmäßigen allgemeinen Beflaggungstage finden Sie im Internet unter www.bundesbeflaggung.de im Kapitel "Beflaggungstage". Um zeitnah über eine vom Bundesministerium des Innern und für Heimat angeordnete Beflaggung informiert zu werden, besteht die Möglichkeit, sich per E-Mail kostenlos und unmittelbar unterrichten zu lassen. Der Newsletter kann über Links unter "Service" sowie im Kapitel "Besondere Beflaggungsanordnungen" bestellt werden.

Durch Proklamation des Bundespräsidenten Prof. Dr. Roman Herzog vom 3. Januar 1996 wurde der 27. Januar zum Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus erklärt. Historischer Hintergrund ist die Befreiung des deutschen Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz am 27. Januar 1945 durch die Rote Armee. Auschwitz steht symbolisch für den Völkermord und für die Millionen Menschen, die durch das Nazi-Regime entrechtet, verfolgt, gequält oder ermordet wurden.

Am Mittwoch, dem 29. Januar 2025, wird an die Opfer des Nationalsozialismus in einer Gedenkstunde im Deutschen Bundestag erinnert.

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