Hinweis zur bundesweiten Trauerbeflaggung am 27. Januar 2021

Typ: Beflaggungsanordnung , Schwerpunktthema: Beflaggung , Datum: 25.01.2021

Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat weist darauf hin, dass am Mittwoch, dem 27. Januar 2021, bundesweit die Dienstgebäude aller Behörden und Dienststellen des Bundes halbmast zu beflaggen sind. Dies gilt gleichermaßen für die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht von Bundesbehörden unterstehen. Der Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus gehört gemäß Abschnitt II. Absatz 1 Buchstabe a) des Erlasses der Bundesregierung über die Beflaggung der Dienstgebäude des Bundes vom 22. März 2005 zu den regelmäßigen allgemeinen Beflaggungstagen, an denen ohne besondere Anordnung zu flaggen ist.

Eine Übersicht über die regelmäßigen allgemeinen Beflaggungstage finden Sie im Internet unter www.bundesbeflaggung.de im Kapitel "Beflaggungskalender des Bundes". Um zeitnah über eine vom Bundesministerium des Innern angeordnete Beflaggung informiert zu werden, besteht die Möglichkeit, sich per E-Mail kostenlos und unmittelbar unterrichten zu lassen. Der Newsletter kann über Links auf der Startseite sowie im Kapitel "Aktuelle Beflaggungsanordnungen" bestellt werden.

Durch Proklamation des Bundespräsidenten Prof. Dr. Roman Herzog vom 3. Januar 1996 wurde der 27. Januar zum Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus erklärt. Historischer Hintergrund ist die Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz am 27. Januar 1945 durch die Rote Armee. Auschwitz steht symbolisch für den Völkermord und für die Millionen Menschen, die durch das Nazi-Regime entrechtet, verfolgt, gequält oder ermordet wurden.

Am Mittwoch, dem 27. Januar 2021, wird wie in jedem Jahr an die Opfer des Nationalsozialismus in einer Gedenkstunde im Deutschen Bundestag erinnert.

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