Bundesweite Beflaggung der Bundesbehörden am 8. Mai 2020 und 9. Mai 2020
Beflaggungsanordnung 04.05.2020
Der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, Horst Seehofer, hat aus Anlass des 75. Jahrestages des Endes des Zweiten Weltkrieges in Europa und der Befreiung vom Nationalsozialismus für Freitag, den 8. Mai 2020, die bundesweite Beflaggung der obersten Bundesbehörden und ihrer Geschäftsbereiche sowie der Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht von Bundesbehörden unterstehen, angeordnet.
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat weist ebenfalls darauf hin, dass am Samstag, dem 9. Mai 2020, aus Anlass des Europatages bundesweit die Dienstgebäude aller Behörden und Dienststellen des Bundes zu beflaggen sind. Dies gilt gleichermaßen für die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht von Bundesbehörden unterstehen. Der Europatag gehört gemäß Abschnitt II. Absatz 1 Buchstabe c) des Erlasses der Bundesregierung über die Beflaggung der Dienstgebäude des Bundes vom 22. März 2005 zu den regelmäßigen allgemeinen Beflaggungstagen, an denen ohne besondere Anordnung zu flaggen ist.