Bundesdienstflagge oder Bundesflagge?
Häufig nachgefragt
Gemäß Abschnitt IV des Beflaggungserlasses setzen
- alle Behörden und Dienststellen des Bundes, auch die Bundesagentur für Arbeit, die Bundesdienstflagge und - sofern die technischen Voraussetzungen gegeben sind - die Europaflagge;
- die übrigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts die Bundesflagge und - sofern die technischen Voraussetzungen gegeben sind - die Europaflagge.
Über die Berechtigung zur Führung der Bundesdienstflagge entscheidet bei Zweifeln die zuständige oberste Bundesbehörde im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern.