Bundesdienstflagge oder Bundesflagge?

Typ: Häufig nachgefragt

Gemäß Abschnitt IV des Beflaggungserlasses setzen

  1. alle Behörden und Dienststellen des Bundes, auch die Bundesagentur für Arbeit, die Bundesdienstflagge und - sofern die technischen Voraussetzungen gegeben sind - die Europaflagge;
  2. die übrigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts die Bundesflagge und - sofern die technischen Voraussetzungen gegeben sind - die Europaflagge. 

Über die Berechtigung zur Führung der Bundesdienstflagge entscheidet bei Zweifeln die zuständige oberste Bundesbehörde im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern.