BMI Schreiben vom 06.04.2022 - Genehmigung Regenbogenflagge
Typ:
Download
, Datum:
07.04.2022
Mit Schreiben vom 6. April 2022 hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat die grundsätzliche Genehmigung erteilt, die Regenbogenflagge auf Grundlage von Abschnitt IV. Abs. 4 des Erlasses der Bundesregierung über die Beflaggung der Dienstgebäude des Bundes vom 22. März 2005 (Beflaggungserlass) und unter Beachtung der im Schreiben genannten Maßgaben an Dienstgebäuden des Bundes gehisst werden darf. Das Setzen der Regenbogenflagge muss sich auf einen konkreten Termin beziehen, entweder auf den Jahrestag des „Christopher Street Days“ (CSD) am 28. Juni oder auf einen örtlichen bzw. regionalen Anlass ähnlich der CSD-Veranstaltung.
PDF, 2MB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm