Bannerflaggen werden nicht auf halbmast gesetzt.
Soweit Flaggen nicht auf halbmast gesetzt werden können, sind sie mit einem Trauerflor zu versehen (Abschnitt V. Abs. 4 des Beflaggungserlasses). Als Trauerflor bezeichnet man schwarze längliche Textilbänder, die symbolhaft für den Fall von Tränen stehen.
Trauerflor muss deutlich zu erkennen sein und in einem angemessenen Verhältnis zum Format der Flagge stehen. Als Trauerflor wird ein einfaches schwarzes Band verwendet, das möglichst aus demselben Material gefertigt ist wie die Flagge.