Eine abweichende Reihenfolge kann sich jedoch ergeben, wenn der Veranstalter ein Land oder eine Stadt bzw. Gemeinde(verband) ist. In diesem Fall gelten die dortigen Beflaggungsregelungen, beispielsweise bei der Eintragung in das "Goldene Buch" einer Stadt.
Bei Unterzeichnungen von bilateralen oder multilateralen Verträgen, Abkommen oder Absichtserklärungen ist es häufig zweckmäßig, die betreffenden Raumflaggen hinter den jeweiligen Unterzeichnern aufzustellen. Nach dem gleichen Prinzip markieren auch Tischflaggen die Plätze vor bzw. neben den Unterzeichnungsutensilien und machen die Platzierung leicht erkennbar.