Für Innenraumbeflaggungen gilt bei Veranstaltungen des Bundes gemäß Abschnitt V. Abs. 2 des Beflaggungserlasses grundsätzlich folgende Reihenfolge von links nach rechts:
a) Flaggen internationaler und überstaatlicher Organisationen
b) Flaggen ausländischer Staaten und anderer Hoheitsgebiete in alphabetischer Reihenfolge der amtlichen deutschen Kurzbezeichnung ausländischer Staatennamen
c) Bundesdienstflagge oder Bundesflagge
d) Flaggen der Länder der Bundesrepublik Deutschland in alphabetischer Reihenfolge
e) Flaggen der Gemeinden (Gemeindeverbände)