Aufgrund von Anzeigen oder Hinweisen verfolgt und ahndet das Bundesverwaltungsamt die unbefugte Benutzung von Hoheitszeichen des Bundes gemäß § 124 Ordnungswidrigkeitengesetz. Zu den Hoheitszeichen des Bundes gehören das Wappen des Bundes, der Bundesadler und die Dienstflagge des Bundes. Dem genannten Wappen, Wappenteilen oder der Dienstflagge des Bundes stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind. Zur Ahndung der Ordnungswidrigkeiten kann das Bundesverwaltungsamt Bußgelder bis 1.000 EUR verhängen.