Flaggen ausländischer Staaten und anderer Hoheitsgebiete werden grundsätzlich in alphabetischer Reihenfolge der amtlichen deutschen Kurzbezeichnung ausländischer Staatennamen gehisst (Abschnitt V. Abs. 2 Buchstabe b) des Beflaggungserlasses). Hier sind zwischen der Europaflagge und der Bundesflagge die Hissflaggen von Belgien, Frankreich, Luxemburg und der Niederlande gesetzt.
Die in den ersten Beflaggungserlassen von 1955 und 1959 enthaltene Regelung, für die Beflaggungsreihenfolge das französische Alphabet zugrunde zu legen, galt bis zur Neufassung im Jahr 1983.