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04. März 1925: Bei der Diskussion, ob die Trauerfeier im Reichstag oder im Reichspräsidentenpalais stattfinden soll, setzt sich Staatssekretär Meissner mit dem Argument der fehlenden staatsrechtlichen Verbindung des Amtes des Reichspräsidenten zum Reichstag durch. Die Aufbahrung des Toten und die Trauerfeier erfolgen im Arbeitszimmer des Reichspräsidenten in der Wilhelmstraße. Den Sarg bedeckt die Standarte des Reichspräsidenten. (Bildquelle: BArch, 102-01122)
Quelle: BArch, 102-01122
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