Durchführung des § 257 SGB V
Typ:
Download
, Datum:
30.11.2010
Mit folgendem Rundschreiben gibt das BMI die Beitragsbemessungsgrenze und den sich hieraus ergebenden Höchstbetrag des Arbeitsgeberzuschusses nach § 257 Abs. 2 SGB V ab 01.01.2011 bekannt.
Weitere Rundschreiben finden Sie in der Rundschreibendatenbank.
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