Staats- und Festakte

Typ: Artikel , Schwerpunktthema: Staatsakte

Der Ausdruck "aus etwas (k)einen Staatsakt machen" zeigt die Bedeutung, die gemeinhin diesem Ereignis beigemessen wird. Man verbindet damit ein aufwändiges Zeremoniell, einen repräsentativen Rahmen sowie die Anwesenheit wichtiger Personen und Funktionsträger.

Vom Prunk vergangener Jahrhunderte bis zur republikanisch-schlichten Veranstaltung unserer Zeit haben sich Form und Ausprägung sehr gewandelt.

Heute ist der Staatsakt Ausdruck höchster Würdigung von Anlässen oder Personen durch die obersten Repräsentanten des Gemeinwesens. Entsprechend besonderen Festen im privaten Bereich, mit denen wichtige Ereignisse gefeiert werden, ist es hier der Staat, der eine Feierlichkeit ausrichtet und dem Anlass dadurch eine besondere politische Bedeutung gibt.

Die Anwesenheit von Vertretern der Verfassungsorgane des Bundes während des Staatsaktes verleiht zudem der Veranstaltung den Charakter einer politischen Manifestation und Willensbekundung.

Die gewählte Form, die Gestaltung und der Ablauf des Staatsaktes – sein Zeremoniell – zielen darauf ab, das Ereignis sinnlich, emotional und rational, erfahrbar und erlebbar werden zu lassen. Für das Zeremoniell eines Staatsaktes sind heute folgende Elemente bestimmend geworden: Zeigen staatlicher Symbole (Fahnen, Wappen), Teilnahme eines geladenen Gästekreises, herausgehobene Platzierung der Repräsentanten der Verfassungsorgane, musikalische Begleitung, Ansprache des Staatsoberhauptes und gegebenenfalls weiterer Redner, Nationalhymne, festlicher Rahmen.

Gleichwohl fällt das Zeremoniell in der Bundesrepublik Deutschland vergleichsweise bescheiden aus. Weitaus häufiger als zu bedeutenden Ereignissen werden in Deutschland vom Bundespräsidenten Staatsakte zu Ehren von Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens angeordnet. Obwohl auf Bundesebene nur er befugt ist, die Durchführung eines Staatsaktes, Trauerstaatsaktes oder Staatsbegräbnisses anzuordnen, findet dennoch eine Abstimmung mit anderen Verfassungsorganen statt.

Das Institut der "Staatstrauer" gibt es in der Bundesrepublik Deutschland nicht. In vielen Staaten der Welt bedeutet "Staatstrauer", dass das öffentliche Leben in der Regel für mehrere Tage zum Erliegen kommt, Vergnügungsveranstaltungen abgesagt werden und Geschäfte geschlossen bleiben. Nicht zuletzt auf Grund der föderalen Struktur der Bundesrepublik ist es nicht möglich, dass der Bund gegenüber den Ländern, Gemeinden und Gemeindeverbänden diese Form kollektiver staatlicher Trauer verordnet.