Beflaggung in den Ländern

Typ: Artikel , Schwerpunktthema: Beflaggung

Auf Grund der eigenen Zuständigkeiten der Länder im Bereich der Hoheitszeichen - und deshalb auch bei der Beflaggung - bestehen hinsichtlich der regelmäßigen allgemeinen Beflaggungstage manche Übereinstimmungen, aber auch Unterschiede untereinander bzw. im Vergleich zum Bund.

Dauer der Beflaggung

Die Dauer einer Beflaggung orientiert sich in den meisten Ländern an der Regelung des Bundes in Abschnitt V. Abs. 5 des Beflaggungserlasses, wonach sie "bei Tagesanbruch, jedoch nicht vor 07:00 Uhr", beginnt und "bei Sonnenuntergang" endet. In Bayern, Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen beginnt die Beflaggung um 07:00 Uhr, in Rheinland-Pfalz dagegen erst um 08:00 Uhr.

Der Freistaat Bayern und die Länder Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz sprechen vom "Eintritt der Dunkelheit", Brandenburg und Hessen vom "Einbruch der Dunkelheit". Im Freistaat Sachsen endet die Beflaggung spätestens um 19:00 Uhr.

In Schleswig-Holstein erfolgt die Beflaggung grundsätzlich "tagsüber".

Die Regelungen im Einzelnen