Solidaritätsbeflaggung Ukraine am 24.02.2024

Typ: Beflaggungsanordnung , Schwerpunktthema: Beflaggung , Datum: 19.02.2024

Beflaggung der Dienstgebäude des Bundes

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Aus Anlass des Jahrestages der großangelegten russischen Invasion in der Ukraine wird den obersten Bundesbehörden und ihren Geschäftsbereichen sowie den Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht von Bundesbehörden unterstehen, gemäß Abschnitt IV. Absatz 4 des Beflaggungserlasses der Bundesregierung gestattet, zum Zeichen der Solidarität mit dem ukrainischen Volk am Samstag, dem 24. Februar 2024, auch die Nationalflagge der Ukraine an ihren Dienstgebäuden, Anlagen und Einrichtungen (vollmast) zu hissen.